Erste Informationen zur Soforthilfe

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gas- und Wärmekunden erhalten im Monat Dezember 2022 bzw. spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.

Was ist die Soforthilfe?
Die Bundesregierung will Haushalte und Unternehmen in Deutschland durch einen Abwehrschirm gegen steigende Energiekosten schützen. Der Abwehrschirm besteht aus einer einmaligen Soforthilfe im Dezember 2022 und einer Gas- bzw. Strompreisbremse, die im Jahr 2023 wirken soll. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Wie berechnet sich die Soforthilfe für unsere Kunden und wie erhält man diese?
Der Dezember-Abschlag wird nicht von Ihrem Konto abgebucht. Die Höhe der Soforthilfe beträgt 120% des September-Abschlags. Diesen Betrag erhält die Energiegenossenschaft Langenaltheim eG von der KfW-Bank und wird in Ihrer Jahresendabrechnung berücksichtigt.

Welche Daten müssen wir weitergeben?
Damit wir die Entlastung umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Klimaschutz weiterzugeben (§9 (5) EWSG).
Folgende Kunden-Daten müssen wir dazu weitergeben:
• E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
• Postanschrift
• Abschlagszahlung für September 2022
• Liefermenge des Jahres 2021

Langenaltheim, den 19.11.2022

Artikel von ‚PROFIL‘

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